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REACH / RoHS

 

 

 

Konformitätserklärung zu RoHS

Dieses Dokument bescheinigt, dass alle Komponenten, die die CAE Automation GmbH fertigt, mit der Richtlinie 2011/65/EU und 200295/EU des Europäischen Parlaments zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) sowie mit der Änderung der Richtlinie 2010/571/EU übereinstimmen.

Folgende Stoffe sind oberhalb der angegebenen Konzentration nicht enthalten:

  • Blei (Pb)
  • Quecksilber (Hg)
  • Cadmium (Cd)
  • Sechswertiges Chrom (Cr VI+)
  • Polybromiertes BiPhenyl (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether (PentaBDE, OctaBDE, DecaBDE)
  • Perfluoroctansulfate (PFOS)

Außerdem bestätigen wir die Nichtverwendung in unseren Produkten von:

  • Ozonabbauenden Stoffen
  • Halogenierte organische Verbindungen
  • PCBs (polychlorierte Biphenyle)
  • PBDEs (polybromierte Diphenylether)
  • PCN (polychlorierte Naphtaline)

Wir unterliegen als Komponentenhersteller keiner Kennzeichnungspflicht.

 

 

Konformitätserklärung REACH-Verordnung

Der Schutz der Umwelt und der Menschen, sowie der sichere Umgang mit Chemikalien stehen im Zentrum der Chemikalienverordnung REACH (Verordnung 1907/2006/EG) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.

REACH steht für die Registrierung, Bewertung und Zulassung respektive Beschränkung von Chemikalien und ist seit dem 01. Juni 2007 in Kraft. Die Umsetzung von REACH erfolgt durch ECHA, die europäische Chemikalienagentur in Helsinki (FI). Bis 01. Juli 2018 sollen alle Stoffe und Zubereitungen registriert, überprüft und zugelassen sein – Artikel als solche müssen nicht registriert werden.

Besonders besorgniserregende Stoffe sind entweder auf der Kandidatenliste für eine Autorisierung oder im Anhang XIV der Verordnung aufgeführt und bedürfen einer Zulassung bzw. können vom Einsatz her beschränkt werden. Für Stoffe auf der Kandidatenliste gelten Informationspflichten innerhalb der Lieferkette.

Die CAE Automation GmbH stellt weder Stoffe noch Zubereitungen her und ist somit als nachgeschalteter Anwender nicht registrierungspflichtig.

Wir haben unsere Lieferanten bzgl. REACH befragt und bei ihnen Bestätigungen zu Einhaltung von REACH eingeholt.

Dieses Dokument bescheinigt, dass in den von uns verwendeten Materialien keine Stoffe aus der aktuellen Kandidatenliste (SVCH-Liste http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table) in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massen% enthalten sind und mit dem Anhang XIV & XVII der REACH-Verordnung übereinstimmen.

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